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Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) setzt die EU-Richtlinie 2002/95/EG um und regelt Kennzeichnung, Sammlung und Verwertung von Elektronikgeräten. Als Hersteller und Händler sind wir gesetzlich verpflichtet Sie hiermit zu informieren, das solche Altgeräte nicht als unsortierter "Siedlungsabfall" zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über örtliche Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.

Hersteller und Importeure müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte zurücknehmen und dürfen für die Rücknahme keine Gebühren o.ä. verlangen. Von uns ausgelieferte Elektro- und Elektronikgeräte können Sie nach Gebrauch bei uns in den Büroräumen unentgeltlich zurückgeben oder mit ausreichend frankierter Post an uns auf Ihre Kosten zurückschicken. Die SalientTrade GmbH übernimmt die Verantwortung der Weiterleitung zur fachgerechten Entsorgung an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, bzw. einem Rücknahmesystem der Hersteller.

Gemäss dem Gesetz "ElektroG" vom 23.März 2005 verkaufen wir seit dem 23. November 2005 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können. Desweiteren müssen die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte, müssem mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) gekennzeichnet werden.

Die SalientTrade GmbH hat sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert und wird ab dem 24. März 2006 den gesetzlichen Rücknahmeverpflichtungen nachkommen. Unsere EAR-Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr.) lautet: DE 99289270

Sobald die SalientTrade GmbH die endgültige Registrierungsnummer von der Stiftung EAR erhalten hat, ist für Sie als Kunden von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet, dass Sie für von SalienTrade bezogene und von Ihnen in Deutschland verkaufte Produkte keine Herstellerverpflichtungen übernehmen müssen.

Dies gilt nicht, soweit Sie aus von uns bezogenen Bauteilen Elektro- und Elektronikgeräte herstellen. Hier ist von Ihnen zu prüfen, ob Sie selbst als Hersteller im Sinne des ElektroG gelten!

Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren
Gemäß (BattV - Batterieverordnung) sind wir verpflichtet, Endverbraucher über die Rücknahme und ordungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren zu informieren. Seit dem 1. Oktober 1998 dürfen Gerätebatterien nach dem Verbrauch nicht mehr in den Hausmüll gelangen. Die neue Batterieverordnung verpflichtet Hersteller und Importeure, alle Altbatterien zurückzunehmen, zu sortieren und zu entsorgen. Der Verbraucher ist verpflichtet, verbrauchte Batterien im Handel oder bei einer kommunalen Sammelstelle abzugeben.

  • Bitte entsorgen Sie die verbrauchten Batterien und Akkumulatoren, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben (siehe BattV §7), kostenlos an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab. Die Entsorgung über den Hausmüll ist ausdrücklich verboten und gefährdet unsere Umwelt !
  • Von uns ausgelieferte Batterien und Akkumulatoren können Sie nach Gebrauch bei uns in den Büroräumen unentgeltlich zurückgeben oder mit ausreichend frankierter Post an uns auf Ihre Kosten zurückschicken. Die SalientTrade GmbH übernimmt die Verantwortung der Weiterleitung zur fachgerechten Entsorgung an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, bzw. einem Rücknahmesystem der Hersteller.
  • Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Batterien und Akkumulatoren der Art, die der Vertreiber (SalientTrade GmbH)in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.
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